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CSRD-Support
Inhalt

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Die NFRD war die Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU.

Mit der neuen CSRD verfolgt die EU das Ziel, die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Basierend auf der CSRD wird auch die deutsche Umsetzung der NFRD, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017, vollständig aktualisiert. Insgesamt sollen nichtfinanzielle Themen zu einem integrativen Bestandteil der bestehenden Offenlegungspraktiken werden. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die finanzielle Lageberichterstattung gehoben.

Indem schrittweise immer mehr Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig werden, erweitert sie den Kreis dieser erheblich. Während rund 11.700 Unternehmen unter die NFRD fielen, betrifft die CSRD EU-weit ungefähr 50.000 Unternehmen, davon allein rund 15.000 in Deutschland.

Um Unternehmen bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten der CSRD zu unterstützen, wurde eine Steckbrief-Reihe zu der CSRD erarbeitet, welche parallel von Webinaren begleitet wird. Diese sollen insgesamt einen kurzen Einblick in die Standards ermöglichen und Unternehmen dabei in erster Linie helfen, sich bezüglich der Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu orientieren. Außerdem werden zu den Webinaren Referent:innen eingeladen, die sich zu den Schwerpunkten der einzelnen Standards auskennen und somit wertvolle Einblicke in die Praxis geben können.

 

Timeline Webinare "CSRD-Praxisguide"

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09/2024

CSRD-Praxisguide: Ein vertiefender Einblick in den ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Text für Teaser und Metatags

Am 04. September fand das dritte Webinar unserer CSRD-Praxisguide Reihe statt. Dieses mal gab es einen tieferen Einblick in die Offenlegungsanforderungen des Berichtsstandards zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft [ESRS E5]. Es wurde erläutert, welche Informationen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten zu Praktiken der Kreislaufwirtschaft offenlegen müssen und welche Daten dabei gefordert werden. 

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Steckbriefe zu den verschiedenen Standards und vergangene Webinare

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