
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die regelt, welche Unternehmen künftig verpflichtet sind, regelmäßig und transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Sie gibt auch vor, wann und in welcher Form die Berichte zu erstellen sind und sorgt für europaweit einheitliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die verbindlichen Berichtsstandards, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erarbeitet wurden. Sie legen detailliert fest, welche Themen, Kennzahlen und Informationen im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein müssen und wie diese zu berichten sind. Die aktuell gültige Fassung der ESRS wurde im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Derzeit arbeitet die EFRAG im Auftrag der Kommission an einer vereinfachten Überarbeitung der Standards, deren finale Veröffentlichung voraussichtlich Anfang 2026 erfolgt.
Was ist neu durch das Omnibus-Paket (Oktober 2025)?
Im Oktober 2025 hat die Europäische Union das sogenannte Omnibus-Paket verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine umfassende Gesetzesreform, mit der mehrere zentrale EU-Richtlinien – insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) und zur EU-Taxonomie – in einem gemeinsamen Verfahren angepasst wurden.
Ziel dieser Reform im Bereich der CSRD war es, die Berichtspflichten stärker auf große Unternehmen zu konzentrieren und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Damit reagierte die EU auf Rückmeldungen aus Wirtschaft und Gesellschaft, dass die bisherigen Vorgaben zu komplex und weitreichend waren.
Nach den Änderungen des Omnibus-Pakets sind Unternehmen in der EU mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. Euro verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2027 nach den Vorgaben der CSRD zu berichten. Die CSRD wird somi ungefähr 10 000 Unternehmen in der EU betreffen.
Wie wird die CSRD in Deutschland umgesetzt?
Damit die Vorgaben der CSRD in Deutschland rechtsverbindlich werden, müssen sie zunächst in nationales Recht überführt werden. Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung daher den Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD beschlossen. Dieser überträgt die aktualisierten EU-Vorgaben in nationales Recht und sieht das stufenweise Inkrafttreten ab 2025 vor.
Was können Unternehmen tun, die nicht unter die CSRD fallen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht CSRD-berichtspflichtig sind, können freiwillig nach den neuen VSME-Berichtstandard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) der EU nutzen. Dieser ist an die umfangreichen CSRD-ESRS Berichtspflichten angelehnt, aber deutlich weniger komplex und detailliert. Der freiwillige Berichtsstandard hilft KMU, Anforderungen von Geschäftspartnern, Investoren und Banken zu erfüllen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Details zu ihren Lieferketten zu ermitteln
Benötigen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD / VSME?
Auf dieser Website finden Sie kompakte Steckbriefe zu allen relevanten Berichtsstandards – sowohl zur CSRD als auch zum freiwilligen VSME-Standard. Zusätzlich bieten wir Ihnen Zugang zu Aufzeichnungen und Präsentationsfolien vergangener Webinare rund um die aktuellen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Bei individuellen Fragen, konkretem Unterstützungsbedarf oder Interesse an weiteren Materialien können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden: infophiyond [dot] de (info[at]phiyond[dot]de).

Katrin Häuser
