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Inhalt

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse [ESRS 1]


Steckbrief
In diesem Steckbrief liefert das Team von der DFGE und von adelphi eine Einführung des Konzepts der „Double Materiality“ (dt. Doppelte Wesentlichkeit),  einem in dem Standard ESRS 1 beschriebenen und für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundlegendem Konzept. Sie finden darin eine allgemeine Einführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, sowie Informationen zu ihrer Anwendung und ihrem Nutzen. Neben kompakt aufgearbeiteten Inhalten der Berichtsstandards, wollen wir Ihnen auch Einblicke in die Praxis und Empfehlungen für die Umsetzung geben. Begleitend zu diesem Steckbrief fand am 19.04. ein Webinar statt. 

Hier können Sie sich den Steckbrief als PDF herunterladen:

Posterimage
ESRS 1 Update 2024

Webinar Rückblick

Die CSRD besser verstehen - Die doppelte Wesentlichkeit als Grundlage von ESG Strategie und Reporting

Am 19. April 2023 fand das erste Webinar im Rahmen der Steckbrief- und Webinar-Reihe zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) statt. Damit wurde das Ziel verfolgt, ein grundlegendes Verständnis des in Standard ESRS 1 beschriebenen und für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundlegenden Konzept der „Doppelten Wesentlichkeit“ zu liefern. Vor allem wurden durch die aktive Teilnahme und spannenden Fragen des Publikums ein erfolgreicher und angeregter Austausch ermöglicht.

Sie haben das Webinar zum Steckbrief verpasst? Wenn Sie Interesse an den Aufzeichnungen der vergangenen Webinare haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Melden Sie sich auch jederzeit gerne bei weiteren Fragen und Anregungen.


 

FAQs

Welche Anforderungen kommen mit der CSRD auf KMUs zu?

Börsennotierte KMUs, die zwei der folgenden drei Größenmerkmale überschreiten, sind ab dem Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig: 1) 10 Beschäftigte, 2) 350.000 Euro Bilanzsumme und 3) 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse. Für börsennotierte KMUs gelten spezielle Standards, die die EFRAG aktuell zusammen mit sektorspezifischen Standards erarbeitet. Ihre Veröffentlichung wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet. Für alle weiteren, nicht-börsennotierten KMUs, arbeitet die EFRAG an Standards für die freiwillige Berichterstattung.

Erste Entwürfe dieser Standards sind hier einsehbar: 

https://www.efrag.org/Meetings/2211041503270617/EFRAG-SR-TEG-meeting-17-November-

Auf welcher Ebene sollte die Themenliste für die Wesentlichkeitsanalyse formuliert werden?

Eine enge Abstimmung der wesentlichen Themen mit den in den ESRS behandelten Themen ist ratsam. In ESRS 1 wird dafür eine Liste mit Themen, Sub-Themen und Sub-Sub-Themen zur Verfügung gestellt, die bei der Formulierung der Themenliste für die Wesentlichkeitsanalyse unterstützen soll. Allerdings sollte diese nur als Grundlage für die Bestimmung der Liste potenziell wesentlicher Themen, nicht als absolute Vorlage, gelten. Jedes Unternehmen sollte bei der Identifikation von Themen seine eigenen spezifischen Umstände berücksichtigen und entscheiden, auf welcher Granularitätsebene die Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden soll. Neben den vorgeschlagenen Themen in ESRS 1 empfiehlt sich die Analyse weiterer Quellen, die zur Themenidentifikation herangezogen werden können. Hierzu zählen zum Beispiel eine Benchmarkanalyse oder eine Ratingplattformanalyse. Gegebenenfalls können auch weitere, nicht in der Liste vorhandene Themen, hinzugenommen werden.

Inwiefern sollten Stakeholder in den Wesentlichkeitsanalyseprozess einbezogen werden?

Die Materialitätsanalyse soll in Konsultation mit externen Expert:innen und (betroffenen) Stakeholdern durchgeführt werden. Das Vorgehen dabei muss nach ESRS 2 auch in der Berichterstattung beschrieben werden. Hierbei bleibt es Unternehmen überlassen, zu entscheiden, ob sie den Dialog mit den beiden Gruppen nur als Grundlage für die Themenidentifikation und -bewertung nutzen oder ob sie diese auch aktiv in den Analyse- und Priorisierungsprozess integrieren. 

Wie wird am Ende des Analyseprozesses festgelegt, welche Themen als wesentlich eingestuft werden?

Bei der finalen Festlegung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsthemen spielen Schwellenwerte eine wichtige Rolle. Bei der Definition der Schwellenwerte wird Unternehmen viel Freiraum eingeräumt. Allerdings müssen Unternehmen nach ESRS 2 konsistent erklären, wie sie die Werte benutzt haben, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu evaluieren.

Müssen die Ergebnisse in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt werden, wie man es aus Nachhaltigkeitsberichten nach dem GRI-Standard kennt? Gilt dies auch für die Einschätzung der Stakeholder?

Die beiden Standards ESRS 1 und ESRS 2, in denen die Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Berichterstattung darüber beschrieben werden, legen keine bestimmte Art der Visualisierung fest. Deshalb sind auch andere Darstellungsformen denkbar, beispielsweise in Tabellen-, Text-, oder Diagrammform. Eine Verbildlichung der Stakeholderbewertung in einer Matrix, wie es oftmals in GRI-Berichten zur Anwendung kommt, ist nicht gefordert.

 

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